Sie haben Probleme bei der Pickerlüberprüfung?

Sie nehmen an, dass an Ihrem Fahrzeug bei der Pickerlüberprüfung (schwere) Mängel an Ihrem Fahrzeug ausgewiesen wurden, obwohl diese Ihrer Meinung nach gar keine oder nur
leichte Mängel sind?



Sie denken, dass man Ihre fachspezifische Unkenntnis
ausnutzen will?


Sie befürchten, dass sich die Werkstatt (als Prüfstelle) durch unnötige Reparaturen an Ihrem Fahrzeug bereichern oder Ihnen vielleicht sogar ein neues Fahrzeug verkaufen möchte?



Oder wurde Ihr Fahrzeug im Zuge einer Überprüfung beschädigt?


Dann sind Sie bei uns richtig!

Wir beraten und unterstützen Personen und Unternehmen, welche sich mit ihren Fahrzeugen im Zuge der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerlüberprüfung“) von Begutachtungsstellen unfair behandelt fühlen.

Fachpersonal aus unserem Verein, mit jahrzehntelanger Erfahrung, überprüft - auf Wunsch auch mit Ihnen gemeinsam - festgestellte Mängel und beurteilt objektiv und ohne finanzielles Interesse, ob diese dem Mängelkatalog entsprechend korrekt bewertet wurden.

Beratungen, Gutachten und Rechtsvertretungen sind für Mitglieder des Vereins kostenlos.