Über uns

Der Verein wurde aus gegebenem Anlass gegründet, nachdem mehrere Prüfstellen selbst uns Fachleuten an unterschiedlichen Fahrzeugen positive Überprüfungen verwehrt haben, obwohl die angeblich
schweren Mängel teilweise nicht einmal als leichte Mängel zu werten gewesen wären. Es gab sogar Fälle, bei denen verschiedene Prüfer von unterschiedlichen Werkstätten (alle aus dem Bezirk Baden) die von ihnen falsch diagnostizierten "schweren Mängel" gleich nach Erstellung des Gutachtens selbst nicht mehr "fanden" oder mit aggressiven Worten ihre Fehlentscheidung zu rechtfertigen versuchten: "Scheiss di ned an, de [doch nicht defekten] Stabi-Gummis kosten eh nur a por Öros".

Die präpotente Art und selbstsichere Uneinsichtigkeit mancher Prüfer hat uns dazu bewogen, zum Teil rechtlich dagegen vorzugehen
und diesen Verein zu gründen, um auch vielen anderen Geschädigten zu helfen.

Sie haben Probleme bei der Pickerlüberprüfung?


Sie nehmen an, dass an Ihrem Fahrzeug bei der Pickerlüberprüfung (schwere) Mängel ausgewiesen wurden, obwohl diese Ihrer Meinung nach gar keine oder nur leichte Mängel sind?



Sie denken, dass man Ihre fachspezifische Unkenntnis
ausnutzen will?


Sie befürchten, dass sich die Werkstatt (als Prüfstelle) durch unnötige Reparaturen an Ihrem Fahrzeug bereichern oder Ihnen vielleicht sogar ein neues Fahrzeug verkaufen möchte?



Oder wurde Ihr Fahrzeug im Zuge einer Überprüfung beschädigt?


Dann sind Sie bei uns richtig!

Wir beraten und unterstützen Personen und Unternehmen, welche sich mit ihren Fahrzeugen im Zuge der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerlüberprüfung“) von Begutachtungsstellen unfair behandelt fühlen.

Fachpersonal aus unserem Verein, mit jahrzehntelanger Erfahrung, überprüft - auf Wunsch auch mit Ihnen gemeinsam - festgestellte Mängel und beurteilt objektiv und ohne finanzielles Interesse, ob diese dem Mängelkatalog entsprechend korrekt bewertet wurden.

Beratungen, Gutachten und Rechtsvertretungen sind für Mitglieder des Vereins kostenlos.

Werden massive Fehlbewertungen festgestellt,
helfen wir bei der weiteren Vorgangsweise.

Gutachten durch gerichtlich beeidete KFZ-Sachverständige
Umfangreiche Foto- und auch Videodokumentation
Wenn keine Eile besteht: Vorführung zur Nachprüfung durch Bundesorgane der Landesprüfstellen (Wartezeit bis zu 3 Monate)
Nach bereits erfolgten unnötigen Reparaturen oder ev. Beschädigungen, wie z.B. Sturzschäden bei Krafträder, Motorschäden durch Abgastests, etc., Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 8 des AHG (Amtshaftungsgesetz), außergerichtlich und wenn notwendig auch gerichtlich mit Unterstützung unserer Rechtsfreunde.
Ausgewählte Juristen stehen unserem Verein tatkräftig zur Seite.
Vermittlung zu seriösen Werkstätten unseres Vertrauens

Das sagen unsere Mitglieder:

Kontakt aufnehmen

So können Sie uns erreichen:

E-Mail: info(a)pickerlfreunde.at

Telefon: 02252/206886