Werden massive Fehlbewertungen festgestellt,
helfen wir bei der weiteren Vorgangsweise.

Gutachten durch gerichtlich beeidete KFZ-Sachverständige
Umfangreiche Foto- und auch Videodokumentation
Wenn keine Eile besteht: Vorführung zur Nachprüfung durch Bundesorgane der Landesprüfstellen (Wartezeit bis zu 3 Monate)
Nach bereits erfolgten unnötigen Reparaturen oder ev. Beschädigungen, wie z.B. Sturzschäden bei Krafträder, Motorschäden durch Abgastests, etc., Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 8 des AHG (Amtshaftungsgesetz), außergerichtlich und wenn notwendig auch gerichtlich mit Unterstützung unserer Rechtsfreunde.
Ausgewählte Juristen stehen unserem Verein tatkräftig zur Seite.
Vermittlung zu seriösen Werkstätten unseres Vertrauens